Winterdienst:Das macht der ABK
In Kiel ist die Verantwortung für die Beseitigung von Schnee und Eis
zweigeteilt. Sie liegt sowohl beim Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel als
auch bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der den Straßen anliegenden Grundstücke. Gemeinsam erledigen sie den Winterdienst für Kiel.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beseitigt Schnee und Eis auf
- Fahrbahnen der Straßen
- Radwegen
- Fahrbahnüberquerungen
- öffentlichen Plätzen
- Busspuren
- Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Auch die Bürgerinnen und Bürger haben Pflichten
Die Pflichten der Kieler Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer rund um die Schnee- und Eisbeseitigung finden Sie hier >>Verkehrs-Sicherheit hat Vorrang
Der ABK hat eine Verkehrssicherungspflicht:Wir sind dazu verpflichtet, im Winter die Sicherheit auf öffentlichen Straßen mit besonders gefährlichen Fahrbahnstellen und hohem Verkehrsaufkommen herzustellen.
Alle anderen Straßen werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Reinigung von Schnee und Eis befreit.
Erst Verkehrssicherheit, dann Reinigung
Da nach dem Gesetz die Verkehrssicherungspflicht vor der Reinigung steht, müssen alle Hauptstraßen geräumt und gestreut sein, bevor wir in den Nebenstraßen Winterdienst machen dürfen.Wann streut der ABK?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beseitigt Schnee und Eis grundsätzlich täglich zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr.Neues Flüssigstreu-Verfahren
Der ABK wendet unter bestimmten Bedingungen ein neues Flüssigstreu-Verfahren zur Bekämpfung von Straßenglätte ein. Im Gegensatz zum herkömmlichen FS-30-Verfahren, bei dem eine Mischung aus 70 Prozent Trockensalz und 30 Prozent Salzlösung ausgebracht wird, kommt beim Flüssigstreu-Verfahren ausschließlich Salzlösung zum Einsatz. Die Sole genannte Salzlösung wird dabei über den Solestreuer direkt auf die Fahrbahn gesprüht.Pressetext lesen >>
Patenschaft für den Winterdienst
Wir suchen verlässliche Personen aus Kiel für eine Winterdienstpatenschaft, die bei problematischen Wintersituationen in (beengten) Nebenstraßen aktuelle ABK-Informationen an die Anwohnerinnen und Anwohner weitergeben, zum Beispiel über geplante Winterdiensteinsätze oder vorübergehend eingerichtete Müllsammelplätze.Ausführliche Infos hier >>
Das sollten Sie wissen
- In den Straßenreinigungs-Gebühren sind auch die Kosten für den städtischen Winterdienst enthalten.
- Der ABK hat an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr eine Rufbereitschaft. Mindestens 2 Mitarbeiter sowie ein Einsatzleiter haben auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen Rufbereitschaft für mögliche Gefahrensituationen auf Kieler Straßen (z.B. Ölunfälle). Bei winterlichen Wetterlagen wird die Rufbereitschaft aufgestockt.
Unsere Wetterinformationen erhalten wir von der Meteogroup. Zweimal pro Tag wird eine allgemeine Vorhersage erstellt, darüber hinaus erhalten wir spezifische Glättewarnungen. Die Wetterdaten enthalten unter anderem Vorhersagen über die Temperaturen von Straßenbelag und Luft sowie die erwarteten Niederschlagsmengen und die Niederschagsart. Mit Hilfe dieser Wetterprognosen bereiten wir uns auf mögliche Winterdiensteinsätze vor.
- In schneereichen Wintern transportiert der ABK punktuell den Schnee auch mit Lastwagen ab.
- Während und nach Winterdiensteinsätzen kann die übliche Reinigung der Straßen eingeschränkt sein.
- Für den Einsatz im Winterdienst wird ein großer Teil der multifunktionalen Kehrmaschinen zu Schneeräum- und Streufahrzeugen umgerüstet. Diese Fahrzeuge können erst dann wieder für die Straßenreinigung eingesetzt werden, wenn die Witterungsbedingungen es zulassen.
- Um Schäden an Gehwegen zu vermeiden, reinigen wir in den Übergangsphasen zum Frühling die Wege nicht maschinell. Denn: Auf angetautem Boden ist der Gehwegbelag weniger tragfähig.
Winterdiensttelefon
0431/58 54 -0
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Winterdienst in Kiel (PDF)Presse
Aus den harten Wintern gelernt
Artikel über die Zusammenarbeit ABK, KVG und Ordnungsamt in den Kieler Nachrichten vom 15. Dezember 2011
ABK versprüht Salzlösung gegen glatte Straßen
Pressemitteilung vom 18. Januar 2012








